Volksbegehren
Berlin 2008
Darf der Berliner Senat 66000 Unterschriften einfach wegwerfen?
Angeblich greift Volksbegehren in Parlamentsrechte ein
Gerhard Lehrke
Berlin - Immer, wie es passt: Der Senat will das Volksbegehren für eine bessere Personalausstattung an Kitas nicht zulassen. Über 66 000 Unterstützer-Unterschriften sollen im Papierkorb landen.
Der Landeselternausschuss Kita (LEAK), Initiator des Begehrens, und der Senat haben errechnet, dass die Finanzierung der Ziele der Initiative 100 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr zur Folge hätten.
Nach Senatsangaben aber sind Volksbegehren nicht zulässig, wenn sie in die Haushalts-Hoheit des Parlaments eingreifen.
Quatsch, meint LEAK-Vorsitzender Burkhard Entrup: "Unser Fachanwalt hat das vorher geprüft. Die Gesetzesänderung durch das Volksbegehren ist trotz der schwierigen Haushaltslage Berlins möglich." Die Grünen stehen ihm zur Seite: "Haushaltsrelevante Fragen sind kein Ausschlusskriterium."
Bremst der Senat das Begehren am 28. August wirklich aus, zieht der LEAK vors Landesverfassungsgericht. Entrup: "Es wird deutlich, dass Bildungs-Investitionen für den Senat nur ein notwendiges Übel sind."
In dem Volksbegehren geht es darum, die Zahl der Vollzeitstellen für Kita-Erzieher von 12 000 auf 14 500 zu erhöhen. Jedes Kind ab 3 Jahre soll dann einen Teilzeitplatz bekommen, die Erziehern mehr Fortbildung und mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung.
Berliner Kurier, 16.08.2008